Testamentsvollstreckung und Treuhandschaften Die angeschlossene Rechtsanwalts-Partnerschaft Dr. Robert Winnefeld & Partner
übernimmt zur Verwirklichung des Erblasserwillens die Aufgaben der Testamentsvollstreckung, die sich mit Begrenzungen bis in den unternehmerischen Bereich erstrecken kann. Ferner können Treuhandschaften für Vermögensteile (z.B. Unternehmensbeteiligungen, Grundstücke) für Mandanten ausgeübt werden. |