Steuerberatung Die
Steuerberatung gliedert sich bei der HCR in
- Steuerdeklaration
,
- Steuergestaltungsberatung
und
- Mandantenvertretung im Rechtsmittelverfahren
.
Die wesentlichen Informationen für die sachgerechte Erstellung der
Unternehmenssteuererklärungen
erhalten wir in den meisten Fällen schon durch die Prüfung des Jahresabschlusses, so dass wir ausreichend informiert sind bei der Erstellung einer Steuerbilanz oder Ableitung des steuerpflichtigen Ergebnisses aus der Handelsbilanz.
Die Informationen werden bei uns schon so detailliert zusammengeführt und durch Belege erfasst, dass sie auch für die Finanzamtsprüfungen
als steuerlicher Nachweis der einzelnen Bilanzposition dienen. Dadurch können die steuerrechtlichen Risiken bei der Betriebsprüfung eingegrenzt werden. Durch
die Steuergestaltungsberatung
können steuerrechtlich relevante Sachverhalte so gestaltet werden, dass der steuerliche Aufwand minimiert wird. Denn es steht nach der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung jedem frei, die Steuern zu vermeiden oder eine Gestaltung zu wählen, die eine geringere steuerrechtliche Belastung nach sich zieht (so z.B. BFH-Beschluß v. 20.05.1997 - Az.: VIII B 108/96).
Soweit Interessen unserer Mandanten in steuerrechtlichen Rechtsbehelfen durchgesetzt werden müssen, vertreten wir sie in Einspruchsverfahren oder in
finanzgerichtlichen Verfahren. Die uns angeschlossene Rechtsanwalts-Partnerschaft Dr. Robert Winnefeld & Partner kann die finanzgerichtliche
Vertretung bis zum Bundesfinanzhof übernehmen. Sie kann ferner Mandanten in Steuerstrafverfahren sowie in Bußgeldverfahren vertreten. In
steuerrechtlichen Zweifelsfällen erstellen wir Gutachten, um Risiken einzugrenzen oder durch Alternativlösungen zu minimieren. Im
internationalen Steuerrecht beraten wir in Fragen von Doppelbesteuerungs- abkommen im europäischen und außereuropäischen Raum. |